AGB

Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines:
Für alle unsere Bestellungen sowie uns erteilten Aufträge gelten nachstehende Bedingungen als vereinbarter Vertragsbestandteil. Die Bestimmungen über Lieferungen gelten sinngemäß auch für Leistungen. Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten bzw. Des Kunden gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung. Gerichtsstand ist für beide Teile das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht.

2. Voranschläge:
Anfragen, Angebote, Kostenvoranschläge u.ä. werden von uns ohne Gewähr gegeben und sind unverbindlich.

3. Ausführungsbehelfe:
Von uns zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Behelfe bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen an uns herauszugeben. Sie dürfen weder kopiert noch für andere Zwecke verwendet und insbesondere nicht unbeteiligten Dritten zugänglich gemacht werden.

4. Kleinmengen:
Werden wir mit der Lieferung von Kleinmengen beauftragt, behalten wir uns vor, einen Kleinauftragszuschlag und einen angemessenen Verpackungs- und Frachtkostenanteil zu verrechnen.

5. Lieferfristen:
Die Lieferfristen beginnen mit Klärung aller für die Auftragsausführung notwendigen Punkte. Behinderungen aller Art, die abzuwenden nicht in unerer Macht liegt oder uns nicht zumutbar ist, entbinden uns von der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen während deren Dauer und auch hinsichtlich deren Folgen.

6. Gewährleistung:
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu erheben.
Zur Mängelbehebung ersetzen wir fehlerhafte Teile durch mängelfreie, wobei jedoch bereits in Nutzung genommene, nachgearbeitete oder geänderte Teile davon ausgeschlossen sind.

7. Schadenersatz:
Für unmittelbare und mittelbare Schäden einschließlich Mängelfolgeschäden haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Folgeschäden und mittelbare Kosten werden von uns nicht ersetzt.

8. Eigentumsvorbehalt:
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung ohne besondere Vereinbarung als an uns abgetreten.

9. Gegenansprüche:
Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung fällig und nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

10. Insolvenz:
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers festgestellt oder nachträglich bekannt, sind wir berechtigt, die weitere Ausführung unserer Lieferungen oder Leistungen von der Erstellung geeigneter Sicherheiten abhängig zu machen.

11. Druck und Klebetexte:
Bei Druckaufträgen sind uns Über- und Unterlieferungen bis zu 10% gestattet und werden zum vereinbarten Stückpreis verrechnet. Druckvorlage ist der vom Auftraggeber geprüfte Korrekturabzug. Bei Lieferung von computergeschnittenen Klebetexten sind Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

12. Regalanlagen:
Bei Regalanlagen haften wir nicht für die Eignung der Untergrundes, insbesondere nicht für Tragfähigkeit.
Bei gütegesicherten Regalanlagen ist vom Verwender dem Prüfpersonal Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren, um die Qualitätsprüfung zu ermöglichen.